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IH R E Meinung zählt !!!!

Das sagen unser Kunden:

Herr Schmidt,

"Sehr kompetente Beratung, sehr gut auf meine speziellen Fragen und Wünsche eingegangen. Durch die Online-Visualisierung hat man alle Zahlen direkt vor Augen. Super Beratung!"

Frau Meyer zu Dinkel,

"War im Vorfeld nicht ganz sicher wie eine Online-Beratung funktioniert. Jetzt bin ich davon sehr angetan, alle meine Fragen wurden kompetent und wirklich kundenorientiert beantwortet!"

Familie Mönchhoff,

"Herr Specht verkürzt die Suche nach der richtigen Versicherung. Er ist menschlich und versetzt sich in die Lage des Kunden. Ich habe bisher keine bessere Beratung erlebt."

Herr  Dellmann,

"Die Kombination aus sehr offener und ehrlicher Beratung und der Bildschirmvisualisierung sind einzigartig!"

Reiseversicherung

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Die Mietwagenversicherung

Mit dem Leihwagen unterwegs
Wer sein Urlaubsziel auf eigene Faust erkunden möchte, greift gern zum Leihwagen. Vor allem in Südeuropa gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Versicherungssummen als in Deutschland.

Bei einem Unfall kann das teuer werden: Verursachen Sie als Fahrer eines Leihwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Günstig geschützt mit der "Mallorca-Police"
Auf der sicheren Seite ist man, wenn man bereits zuhause eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung - im Volksmund auch „Mallorca-Police“ - abgeschlossen hat. Die bekommt man schon für wenige Euro bei heimischen Autoversicherern.

In der Basisversion gilt sie fürs europäische Ausland und kann wahlweise für wenige Wochen oder auch für mehrere Monate abgeschlossen werden. Je nach Versicherer ist die Mallorca-Police bereits in Ihrer bestehenden Kraftfahrzeugversicherung enthalten - einfach nachfragen oder im Vertrag nachschauen.

Wer die Zusatzversicherung weltweit benötigt, kann einen so genannten Traveller-Vertrag wählen.

Tipp: beim Unfall sofort die Polizei verständigen und den Fahrzeugvermieter informieren. Und wer sich Verletzungen nicht vom Arzt attestieren lässt, läuft Gefahr, dass diese von der Haftpflicht des Unfallverursachers nicht anerkannt werden.

 

 

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